Inhalt
Das Familienpflegezeitgesetz
Das Familienpflegezeitgesetz wurde am 06.12.2011 vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 13.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gesetze, auf die das Familienpflegezeitgesetz Bezug nimmt:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB);
- Bundesbeamtengesetz (BBG);
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG);
- Bundeshaushaltsordnung (BHO) "Flexi II"-Gesetz ;
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG);
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG);
- Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III);
- Sozialgesetzbuch 4. Buch (SGB IV);
- Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) ;
- Sozialgesetzbuch 11. Buch (SGB XI);
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG);
- Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
zu finden bei www.gesetze-im-internet.de
Die Familienpflegezeitversicherung
Sie deckt das mögliche Ausfallrisiko der Rückzahlungen ab, das durch Berufsunfähigkeit oder Tod der/des Beschäftigten eintreten kann. Die Versicherung wird für die Dauer von Pflege- und Nachpflegephase abgeschlossen.
Dies geschieht entweder durch die/den Beschäftigten selbst oder den Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz kann auch durch Aufnahme in eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung hergestellt werden.
Gruppenversicherung des Bundesamtes
Sie können die Familienpflege- zeitversicherung über die Gruppenversicherung des BAFzA abschließen.weiter
Zertifizierte Versicherungen
Einige Versicherungen wurden bereits vom BAFzA zertifiziert.weiter
Zertifizierung für Versicherungen
Wenn Ihre Versicherung noch nicht zertifiziert ist, kann dies beim BAFzA erfolgen.weiter


