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Das Familienpflegezeitgesetz

Das Familienpflegezeitgesetz wurde am 06.12.2011 vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 13.12.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Familienpflegezeitgesetz

Gesetze, auf die das Familienpflegezeitgesetz Bezug nimmt:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB);
  • Bundesbeamtengesetz (BBG);
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG);
  • Bundeshaushaltsordnung (BHO) "Flexi II"-Gesetz ;
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG);
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG);
  • Sozialgesetzbuch 3. Buch (SGB III);
  • Sozialgesetzbuch 4. Buch (SGB IV);
  • Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) ;
  • Sozialgesetzbuch 11. Buch (SGB XI);
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG);
  • Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

zu finden bei  www.gesetze-im-internet.de 

Die Familienpflegezeitversicherung

Sie deckt das mögliche Ausfallrisiko der Rückzahlungen ab, das durch Berufsunfähigkeit oder Tod der/des Beschäftigten eintreten kann. Die Versicherung wird für die Dauer von Pflege- und Nachpflegephase abgeschlossen. 

Dies geschieht entweder durch die/den Beschäftigten selbst oder den Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz kann auch durch Aufnahme in eine vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgeschlossene Gruppenversicherung hergestellt werden.

Gruppenversicherung des Bundesamtes

Sie können die Familienpflege- zeitversicherung über die Gruppenversicherung des BAFzA abschließen.weiter

Zertifizierte Versicherungen

Einige Versicherungen wurden bereits vom BAFzA zertifiziert.weiter

Zertifizierung für Versicherungen

Wenn Ihre Versicherung noch nicht zertifiziert ist, kann dies beim BAFzA erfolgen.weiter

Servicetelefon Pflege

lächelnde Frau mit Headset

Unter der nachfolgenden Telefonnummer erreichen Sie Ansprechpartner, die Ihnen bei Ihren Fragen rund um die Pflege weiterhelfen

Tel: 030 201 791 31

E-Mail

Servicebereich

In diesem Bereich finden Sie alle Formulare, Broschüren und Merkblätter zum Herunterladen.

zum Servicebereich

Postanschrift

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Sibille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln