Inhalt
Die Familienpflegezeit - Informationen für Beschäftigte

Die neue Familienpflegezeit hilft Beschäftigten, die Pflege von Angehörigen besser mit der eigenen Erwerbstätigkeit zu vereinbaren.
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Familienpflegezeit sowie die notwendigen Broschüren, Merkblätter und Formulare zum Herunterladen, wenn Sie sich ausführlich zum Thema informieren möchten oder mit Ihrem Arbeitgeber eine Familienpflegezeit vereinbaren wollen.
Die Familienpflegezeit bedeutet im Überblick:
- Die Arbeitszeit wird maximal für 2 Jahre reduziert.
- Die verbleibende Wochenarbeitszeit beträgt min. 15 Stunden.
- Sie erhalten eine Gehaltsaufstockung um die Hälfte des reduzierten Arbeitsentgelts während der Familienpflegezeit (Beispiel: Verringerung der Arbeitszeit von 100 Prozent auf 50 Prozent bei einem Gehalt von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens).
- Nach der Rückkehr zur alten Arbeitszeit wird bis zum Ausgleich des Gehaltsvorschusses weiterhin das reduzierte Gehalt gezahlt.
- Optional kann der Arbeitgeber ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung der Gehaltsaufstockung des Beschäftigten beantragen.
- Es gibt eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Familienpflegezeitversicherung.
Ihre Rentenansprüche gehen nicht verloren und bleiben etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung durch Beitragszahlungen aus dem reduzierten Gehalt und Leistungen der Pflegeversicherung in der Familienpflegezeit.
Informationen zum Thema Familienpflegezeitversicherung finden Sie
für die Gruppenversicherung hier
für die zertifizierten Versicherungen hier
für die Zertifizierung von Versicherungen hier


