Die Familienpflegezeit

Pflege und Beruf besser miteinander vereinbaren!
Die neue Familienpflegezeit macht es möglich, nahe Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein.
In der Familienpflegezeit können Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden Wochenarbeitszeit reduzieren.
So können beispielsweise Vollzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit halbieren – und das bei einem Gehalt von 75 % des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 % des Gehalts, bis das Wert- oder Arbeitsguthaben wieder ausgeglichen ist.
Die Aufstockung des Arbeitsentgelts während der Pflegephase kann durch ein zinsloses Darlehen refinanziert werden:
Arbeitgeber und Beschäftigte schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Die Arbeitgeber beantragen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) die Gewährung eines zinslosen Darlehens. Im Anschluss an die Pflegephase behalten sie einen Teil des Gehalts der Beschäftigten ein und zahlen diesen an das BAFzA zurück.
Von der Familienpflegezeit profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen:
Beschäftigte sind bei verbindlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Rentenansprüche, finanziell abgesichert. Sie können den Kontakt zum Unternehmen aufrechterhalten und nicht zuletzt Pflege und Beruf besser vereinbaren. Arbeitgebern bleiben ohne finanziellen Mehraufwand qualifizierte Beschäftigte erhalten. Mithin sind sie hinsichtlich ihrer Personalplanung abgesichert.
Auf den nachfolgenden Internetseiten erfahren Sie alles Notwendige zu Familienpflegezeit und erhalten alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung.
Weiterführende Informationen zu dem Thema "Alter und Pflege" finden Sie auf der Seite Wege zur Pflege.
Grußwort

Die meisten Menschen wollen für ihre Angehörigen da sein, wenn diese Hilfe brauchen. Die Familienpflegezeit gibt ihnen Zeit für die Pflege und sichert dabei einen Großteil ihres Einkommens.
Informationen
Servicetelefon
01801 50 70 90
Erreichbarkeit:
- Montag bis Donnerstag
- von 9:00 bis 18:00 Uhr
3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz
max. 42 Cent/Minute aus den Mobilfunknetzen
Postanschrift
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sibille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln

